Bei einem Brandfall in einem Gebäude gilt es in erster Linie, Menschenleben zu retten. Dabei spielen Brandschutztüren in Fluchtwegen eine zentrale Rolle. Deswegen sind in Brandschutzvorschriften Mindestmasse für solche Brandschutztüren festgelegt. Sind die korrekten Masse bereits in der Planung eines Gebäudes berücksichtigt, lassen sich Mehraufwand und Zusatzkosten vermeiden.
Fluchtwege in Gebäuden dienen im Ernstfall dazu, dass sich Betroffene rasch in Sicherheit bringen können. Bei einer real existierenden oder subjektiv wahrgenommenen Lebensgefahr, wie etwa einem Brand im Gebäude, entscheiden sich die meisten Menschen instinktiv für eine Flucht weg vom Gefahrenherd. Aus der dabei aufkommenden Panik oder Massenpanik kann in Gebäuden ein lebensbedrohlicher Ansturm von Menschen entstehen. Diesen gilt es zu entschärfen, indem geeignete Fluchtwege ein möglichst hindernisfreies Entkommen ermöglichen.
Sind Objekte mit Brandschutztüren ausgestattet, spielt bei einem Feuer das reibungslose Zusammenspiel zwischen Türen und Fluchtwegen eine besonders wichtige Rolle. So muss sich eine Brandschutztür auch bei einer hohen Zahl von in Panik flüchtenden Menschen rasch öffnen lassen können. Damit lässt sich ein Gedränge vermeiden, das ein normales Öffnen der Türe über einen Drücker stark erschweren oder verunmöglichen würde.
Von grosser Bedeutung sind dabei die einzuhaltenden Mindestmasse der Brandschutztüren. Um nachträglichen Zusatzaufwand und Mehrkosten zu vermeiden, sind die richtigen Abmessungen bereits im Planungsprozess zu berücksichtigen. Die nachfolgenden Erläuterungen erleichtern die Planung der korrekten Mauermasse für Brandschutztüren.
Was ist ein Fluchtweg?
Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF definiert den Fluchtweg als kürzesten Weg, der Personen zur Verfügung steht, um im Ernstfall von jeder Stelle in Bauten und Anlagen ins Freie an einen sicheren Ort zu gelangen. Gleichzeitig dient gemäss VKF ein Fluchtweg der Feuerwehr und weiteren Rettungskräften als Interventionsweg zu einem beliebigen Standort innerhalb eines Gebäudes oder einer Anlage.
Welche Mindestmasse müssen Fluchtwege und Brandschutztüren aufweisen?
Der VKF legt in seinen Brandschutzrichtlinien1 die Mindestmasse für Fluchtwege und Türen bzw. Brandschutztüren innerhalb von Fluchtwegen fest. Folgendes ist dabei zu berücksichtigen:
Minimalbreite abhängig von Personenbelegung
Minimalbreite: Die einzuhaltende Minimalbreite von Türen und Fluchtwegen ist abhängig von der Personenbelegung des Gebäudes. Dabei bestimmt der Raum mit der grössten potenziellen Personenbelegung die erforderliche Breite des Fluchtwegs. Die massgebende Personenbelegung für die Festlegung der erforderlichen Fluchtwege ist schriftlich und verbindlich festzuhalten. Liegen keine verbindlichen Angaben (z. B. Bestuhlungspläne) vor, ist von flächenbezogenen Annahmen auszugehen. Diese sind gegebenenfalls objektspezifisch anzupassen.
Mindestmasse von Fluchtwegen
Die Mindestbreite von horizontalen Fluchtwegen muss 1.2 m betragen. Die lichte Durchgangshöhe von horizontalen Fluchtwegen hat mindestens 2.1 m zu betragen.
Minimale Durchgangsbreite und -höhe von Brandschutztüren in Fluchtwegen
Die lichte Durchgangsbreite von Türen hat mindestens 0.9 m zu betragen. Je nach Personenbelegung wird die Breite auf ein Vielfaches von 0.6 m erweitert, d.h. auf 1.2 m, 1.8 m oder 2.4 m. Bei Betrieben, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen2, lässt sich bei Türen zu Räumen mit einer Belegung von maximal 20 Personen das lichte Durchgangsmass auf 0.8 m reduzieren. Die lichte Durchgangshöhe von Türen hat 2.0 m zu betragen.
Bei zweiflügeligen Türen, die sich nur in eine Richtung öffnen lassen, muss ein Flügel eine lichte Breite von mindestens 0.9 m aufweisen. Der Standflügel muss bei zweiflügeligen Türen nur dann Fluchtwegeigenschaften aufweisen, wenn der Gehflügel die geforderte nutzbare Breite nicht aufweist.
Welches Mauermass ist für Brandschutztüren vorzusehen?
Bereits in der Planungsphase sind die passenden Mauermasse für Brandschutztüren vorzusehen. Damit lassen sich nachträglicher Zusatzaufwand und daraus entstehende Mehrkosten vermeiden. Die folgenden Grafiken unterstützen die Planung der korrekten rohen Mauermasse für Brandschutztüren.
Darstellung zur Begriffsdefinition:
Anmerkung: Diese Messweise gilt nur für Beschläge H ≤ 0.1m. Werden Beschläge mit grösserer Aufbauhöhe verwendet, so muss die lichte Durchgangsbreite von der Aussenkante des Beschlags bis zur Zargenkante der Gegenbandseite gemessen werden (z.B. Panikstange oder Pushbar).
Planungshilfen für rohes Mauermass bei Brandschutztüren
Beispiel Profilsystem Forster Fuego Light bei verschiedenen Türdurchgangsmassen:
Damit die Planung einwandfrei erfolgt, ist eine Beratung durch einen qualifizierten Komplettanbieter von Brandschutztüren ratsam. Dieser soll über umfassendes Planungs-Knowhow und ausgewiesene Kompetenzen bei Herstellung, Montage sowie Service verfügen. Bei seinen erfahrenen Spezialisten können sich Planer, Architekten, Bauherren oder Facility Manager vergewissern, ob die Planung ihres Projekts den Bedürfnissen und den Brandschutzvorschriften Rechnung trägt. So lässt sich die Umsetzung von Brandschutztüren in Fluchtwegen sicher angehen – und Mehrkosten vermeiden.
Hinweise
1 Brandschutzrichtlinie VKF in Kraft gesetzt am 01.01.2015, Stand 1.12.2022
2 In Betrieben, welche gemäss dem Arbeitsgesetz des Bundes (ArG) Art. 5, 7 und 8, dem Geltungsbereich der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) nicht unterstellt sind